Einkommenssteuererklärung (Tipps)

Und täglich... äh jährlich grüßt das Murmeltier
Wir alle freuen uns jedes Jahr wieder aufs neue darauf, endlich unseren Lohnsteuerbescheid zu erhalten und loslegen zu dürfen
Natürlich fiebern wir 364 Tage im Jahr darauf hin,
sammeln, sortieren, bereiten uns vor und können es kaum erwarten?!
Oder doch nicht?

Für alle, die so viel Lust an Einkommensteuererklärungen ausweisen können wie ich:
Hier ein paar Tipps dass es schneller und einfacher von der Hand geht, das jährliche Übel


Und auf geht's in das Steuerchaos

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Fristen
Üblicherweise muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgegeben werden.

Grundfreibetrag
stellt das Existenzminimum steuerlich frei.
Jahr 2014 liegt der Grundfreibetrag bei
8354 Euro für Singles und
16 708 Euro für gemeinsam veranlagte Eheleute

Arbeitnehmerpauschbetrag
Seit 2011 beträgt der Arbeitnehmerpauschbetrag 1000 Euro
Soviel kann man zusätzlich abziehen – ohne Belege vorlegen zu müssen
Das Problem: Sammeln sollte man die Belege trotzdem, denn wer weiß am Anfang des Jahres schon, ob man mit seinen Werbungskosten unter der 1000 Euro-Grenze bleibt.

Sonderausgabenpauschbetrag
Ledige 36 Euro, Verheiratete 72 Euro für Sonderausgaben.
Wenn man einen höheren Betrag nachweisen kann, kann man diesen auch geltend machen.
Zu den Sonderausgaben gehören: Bsp- gezahlte Kirchensteuer.

Übungsleiter-Freibetrag / Ehrenamt
Für Trainer im Sportverein, als Pfleger, Musiker oder Übungsleiter im Verein mit Bezahlung, kann einen Betrag von 2400 Euro im Jahr verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
Ehrenamt: Wer in Vereinen, Verbänden oder öffentlichen Einrichtungen nebenberuflich, allerdings nicht pädagogisch, tätig ist, kann bis zu 500 Euro pro Jahr steuerfrei dazu verdienen.

Sparerfreibetrag
Der Sparer-Pauschbetrag für Zinsen vom Sparbuch oder anderen Anlageformen liegt bei 801 Euro. 
Eheleuten wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1602 Euro gewährt.

Freistellungsauftrag
Der Sparer kann seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, damit sie keine Steuern an das Finanzamt abführt. Den Freistellungsauftrag sollte man schon deshalb nutzen, damit die Zinsen auf die vom Finanzamt einbehaltene Kapitalertragssteuer nicht verloren gehen. Denn solange das Geld beim Finanzamt liegt, zahlt die Bank keine Zinsen! Sparer können mehreren Geldinstituten einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn sie etwa bei Bank A ein Sparbuch und bei Bank B ein Tagesgeldkonto haben.
ABER: Der Gesamtbetrag darf nicht über 801 Euro liegen – sonst bricht das Finanzamt einen regelrechten Papierkrieg vom Zaun.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
(Kosten für Ihre Haushaltshilfe bei einem Mini-Job, Dienstleister und Handwerker)

Handwerkerrechnungen
Für Handwerkerarbeiten können bis zu 1200 Euro angeben werden.
Zu den Handwerkerleistungen zählen Schönheitsreparaturen wie Tapezieren, Malern, Heizkörper-Lackieren oder die Teppichbodenreinigung vom Profi. Außerdem der Fensteraustausch, das Herausreißen alter Fußböden, Fliesen und Parkett legen sowie Möbelmontagen. Auch Arbeiten am Dach, an Regenrinne und Fassade, an Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen sind gefördert. Sogar der Schornsteinfeger, der Klavierstimmer sowie der Umzug inklusive Renovierung der alten und neuen Wohnung sind absetzbar.
Materialkosten können allerdings nicht angegeben werden, nur die Lohnkosten.
Der Fiskus akzeptiert 20 Prozent der entstandenen Kosten, bei einer Rechnung von 6000 Euro also die maximal möglichen 1200 Euro.
Wichtig: Die Handwerker müssen eine Rechnung stellen und diese darf nicht bar bezahlt werden.
Um die Zahlung zu belegen, benötigen Steuerzahler einen Bankbeleg.

Für die Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten im Haus darf man sich vom Finanzamt ebenso Geld zurückholen. Also dann, wenn Waschmaschine, Fernseher oder Computer streiken, Herd oder Geschirrspüler daheim gerichtet werden müssen.

Auch der Bau eines Carports, Wintergartens, einer Garage, der Dachausbau oder die Installation einer Solaranlage wird begünstigt. Auch das Pflastern der Wege auf dem Grundstück oder die Anlage eines neuen Gartens gehören nun zu den steuerlich anerkannten Arbeiten.

Winterdienst (von einem Drittanbieter) und Haushaltshilfe

Vorsorgeaufwendungen

Versicherungen
Versicherungsbeiträge fallen unter die Vorsorgeaufwendungen und sind dadurch Teil der Sonderausgaben.
Das gilt jedoch nicht für Sachversicherungen wie die Kfz-Kasko-, Gebäude-, Feuer-, Wasser-, Einbruchs-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung. Auch Beiträge zu Bausparkassen und Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, sind nicht abziehbar.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Absetzbar sind 76 Prozent der Beiträge
Maximal können Alleinstehende einen Höchstbetrag von 15 600 Euro und Ehepaare 31 200 Euro steuerlich absetzen.
Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird allerdings der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen. 2014 liegt er bei 78 Prozent.
Außerdem sind die Beiträge in berufsständische Versorgungseinrichtungen und in staatlich geförderte Basis- oder Rürup- Renten sowie anteilige Beiträge für Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung abzugsfähig.

Riester-Rente
Die Riester-Beiträge – einschließlich der staatlichen Zulagen – können als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Gilt aber nur, wenn der Vorteil für den Steuerzahler größer ist als die gewährte Zulage.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Bei AN sind bis zu einem Betrag von 1900 Euro abzugsfähig.
Bei Selbstständigen gilt ein Höchstbetrag von 2900 Euro.
Bsp.: Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn der Höchstbetrag schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung überschritten wurde, können keine weiteren Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.

Sachversicherungen
Die Hausrat- oder die Rechtsschutzversicherung ist nicht absetzbar. Wenn eine Unfallversicherung aber sowohl berufliche als auch private Risiken abdeckt, dann können pauschal 50 Prozent der Summe geltend gemacht werden.

Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist die einzige Steuer, von der man sich abmelden kann.
Nach einem Austritt aus der Kirche wird sie nicht mehr fällig.
Wer trotzdem in der örtlichen Gemeinde Mitglied sein möchte, sollte das Gespräch mit dem Pfarrer suchen und ihm oder ihr vorschlagen, den Betrag direkt zu spenden. So kommt er der Gemeinde zugute und ist auch noch steuerlich absetzbar.
Wer weiter Kirchensteuer zahlen will, kann sie in voller Höhe als Sonderausgabe geltend machen.

Sonderausgaben

Spenden
Spenden können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Dafür notwendig eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Bei Zuwendungen, die 200 Euro nicht übersteigen, reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank.
Folgende Spenden gibt es: Spenden oder Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, Spenden und/oder Mitgliedsbeiträge an politische Parteien, Spenden/Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen, Spenden als Unternehmer und Spenden in das zu erhaltene Vermögen einer Stiftung.

Kinderbetreuung
Alle Eltern können zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten absetzen,
höchstens aber 4000 Euro pro Kind.
Vorausgesetzt, das Kind ist nicht älter als 14 Jahre. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen
Hierzu zählen Ihre Kosten für Kindertagesstätten, Kinderhorten oder Tagesmüttern. Nicht als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sind z.B. Kosten für Nachhilfeunterricht, Sportverein oder Verpflegung.

Außergewöhnliche Belastung

Krankheitskosten
Ausgaben für Krankenhaus, Reha, Medikamente oder die Kinderzahnspange, Einlagen oder Brille etc.
Gesundheitsausgaben sind erst ab einer bestimmten Hürde absetzbar - zusammengezählt wird alles, was der Arzt verordnet hat und von den Kassen nicht erstattet wird, Kuren, Massagen, Augenlasern, Therapien, Zahnspange für Erwachsene, professionelle Zahnreinigung (PZR), Kosten für das Fitnessstudio etc..
Das Finanzamt muss mithelfen, wenn der sogenannte zumutbare Eigenanteil überschritten wird. Er richtet sich vor allem nach dem Jahreseinkommen (Bruttoverdienst plus Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Verpachtung, minus Werbungskosten). Aber auch Familienstand und Kinderzahl. Je nach Lebenssituation liegt die Hürde zwischen ein und sieben Prozent des Gesamteinkommens.
Ein paar Beispiele: Eine Familie mit Kind und 30.000 Euro im Jahr muss bis zu 900 Euro Krankheitskosten selbst tragen. Was darüber anfällt, kann sie von der Steuer absetzen. Für eine Familie mit drei Kindern und 40.000 Euro liegt die Grenze nur bei 400 Euro, für einen Single mit vergleichbarem Einkommen dagegen bei 2400 Euro.
Beim Berechnen hilft eine Tabelle des Bundesjustizministeriums im Internet (Paragraf 33, Einkommenssteuergesetz).

Scheidungskosten
Nach Abzug der zumutbaren Belastung erkennt das Finanzamt die Scheidungskosten als besondere Belastungen an, wenn diese unvermeidbar sind: So lassen sich Anwalts- und Gerichtskosten ebenso absetzen wie Fahrtkosten zum Notar oder Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Ausgaben aufgenommen wurden.

Trennungsjahr
Für das Trennungsjahr können sich die ehemaligen Partner noch einmal gemeinsam versteuern lassen, sie erhalten dann letztmalig den Splittingtarif. Das lohnt sich besonders bei deutlichen Einkommensunterschieden.

Beerdigung
Ausgaben für eine Beerdigung (Begräbnis , Grabstein, Grabstätte, Blumenschmuck etc.) können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, soweit sie die den Wert des Erbes übersteigen.

Werbungskosten

Pendlerpauschale
30 Cent  pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit als Werbungskosten.
Es gilt allerdings nur die einfache Strecke (nicht Hin- UND Rückweg). 
Grundsätzlich gilt: Fünf-Tage-Woche, 230 Arbeitstage im Jahr.
Bei einer Entfernung von 15 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann der Pendler 1035 Euro von der Steuer absetzen.
Dieser Wert liegt bereits über dem Pauschbetrag
Rechner

Arbeitszimmer
Beschäftigte, die zu Hause ein Arbeitszimmer haben und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz gestellt bekommen, können ihre Kosten bis maximal 1250 Euro von der Steuer absetzen.
Von der Regelung profitieren Lehrer, aber auch Handelsvertreter.
Noch besser ist ein "nicht-häusliches Arbeitszimmer": Dann gilt die Begrenzung von 1250 Euro nicht und es können die tatsächlich anfallenden Kosten in Abzug gebracht werden. Dafür muss das Arbeitszimmer aber deutlich vom privaten Raum getrennt sein – mindestens durch einen separaten Eingang

Telefonkosten
Wer sein privates Telefon und Internetanschluss auch beruflich nutzt, kann 20 Prozent der Telefonrechnung als Werbungskosten angeben. (maximal 20 Euro pro Monat)

Kontoführungsgebühren
Braucht der Arbeitnehmer ein Konto um berufliche Überweisungen empfangen zu können, gelten die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten.
Pauschal werden 16 Euro pro Jahr anerkannt – ohne Nachweis.

Bewerbungskosten
Kosten für Bewerbungen können in voller Höhe abgesetzt werden - auch wenn sie erfolglos waren. Kosten für entsprechende Bücher, Fachzeitschriften oder Kurse werden ebenso steuerlich berücksichtigt wie Ausgaben für Bewerbungsmappen oder die Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen. Wer nicht mehr alle Ausgaben belegen kann, darf pauschal 2,50 Euro pro elektronischer und 8,50 Euro für per Post versendete Bewerbungen ansetzen.
Als Nachweise dafür gelten Kopien der Bewerbungsschreiben und -antworten.

Umzug
Die Arbeitsstunden einer Spedition für einen privaten Umzug lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Ist der Umzug beruflich veranlasst, können die Aufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden (Umzugskostenpauschale liegt bei 1256 Euro für Verheiratete – die tatsächlichen Kosten können sogar noch höher liegen)

Gerichtskosten
beruflich bedingte Anwalts- oder Gerichtskosten kann man in der Höhe der Belege absetzen.

Anschaffungen
Anschaffung und Reinigung typischer Berufsbekleidung, Büromaterialien oder Fachbücher gehören zu den Werbungskosten

Der neue PC oder Laptop zählt dazu, wenn sie mindestens zu 90 Prozent beruflich genutzt werden
Liegt der Anteil darunter, können 50 Prozent der Kosten angesetzt werden
Kostet aber ein Gegenstand über 487,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) muss er monatsgenau ab dem Kaufzeitpunkt abgeschrieben werden. Für einen PC gilt zum Beispiel eine Nutzungsdauer über 36 Monate

Ausgaben zur Weiterbildung

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Steuer selbst machen für Sparfüchse:
Wer kein Geld ausgeben will, kann auch die kostenlose Finanzamts-Steuersoftware Elster nutzen, die aber keine Steuerspartipps gibt

Hilfe findet man im Übrigen hier, wenn man wissen möchte, was alles absetzbar ist:
http://www.kann-man-das-absetzen.de/

So und euch nun viel Spaß, wenn ihr wieder an der Reihe seid :-)

2 Kommentare:

  1. Ich nutze das Elster Programm
    Bin recht zufrieden damit.
    Bei mir sind die steuern aber auch nicht
    ganz so anspruchsvoll. :-P

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  2. Vielen Dank für die Tipps! Es ist ein sehr kpmplexes Thema. Besonders das mit der Sachversicherung wusste ich nicht.

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